Ausländische Unternehmen, die in der Schweiz Umsätze über CHF 100.000 erzielen, müssen einen Fiskalvertreter benennen. Wir übernehmen Registrierung, Abrechnungen und die vollständige ESTV-Compliance — damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
Gemäss Artikel 67 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) muss jedes ausländische Unternehmen, das in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig ist, einen in der Schweiz ansässigen Fiskalvertreter benennen. Dieser Vertreter ist die offizielle Anlaufstelle bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und eine zwingende Voraussetzung für jede MWST-Registrierung.
Die Pflicht gilt, sobald Ihr weltweiter Umsatz CHF 100.000 übersteigt — nicht nur Ihr Schweizer Umsatz. Diese Schwelle wird global berechnet: Ein Unternehmen, das den Grossteil seines Umsatzes ausserhalb der Schweiz erzielt, kann trotzdem zur Registrierung verpflichtet sein, wenn es steuerpflichtige Leistungen auf Schweizer Staatsgebiet erbringt.
Die Nichtbeachtung hat reale Konsequenzen: rückwirkende MWST-Nachforderungen mit Bussen, Verzugszinsen und die Unfähigkeit, MWST-konforme Rechnungen für Schweizer Kunden auszustellen. Die ESTV intensiviert ihre Kontrollen gegenüber ausländischen Unternehmen.
01
Vollständiges Anmeldedossier, Einreichung bei der ESTV und Nachverfolgung bis zur Ausstellung Ihrer Schweizer MWST-Nummer.
02
Ein in der Schweiz domizilierter Vertreter, formell gemäss Art. 67 MWSTG bestellt. Offizielle Verbindung zur ESTV, Entgegennahme aller Behördenkorrespondenz in Ihrem Namen.
03
Quartals- oder Halbjahresabrechnungen auf Basis Ihrer Buchhaltungsexporte. Klassifizierung nach anwendbarem Steuersatz, Abstimmung und Einreichung über das ESTV-ePortal.
04
Koordination der von der ESTV geforderten Bankgarantie. Laufende Compliance-Überwachung, Fristenmanagement und Unterstützung bei ESTV-Anfragen oder Kontrollen.
Rasche Kostenschätzung anhand Ihres Tätigkeitsprofils. Unverbindlich. Rückmeldung innert 24 Stunden.
Unterzeichnetes Mandat, Identitätsprüfung und ESTV-Vollmacht. Onboarding abgeschlossen innert 5 Arbeitstagen.
Vollständiges Dossier bei der ESTV eingereicht. Ihre Schweizer MWST-Nummer wird in 4 bis 8 Wochen erteilt.
Sie senden Ihren Buchhaltungsexport oder Ihre Rechnungsliste per E-Mail mit Ihrem persönlichen Kunden-Referenzcode. Sicher und nachvollziehbar.
Wir erstellen und reichen die MWST-Abrechnung über das ESTV-ePortal ein. Klassifizierung, Abstimmung und Eingangsbestätigung inklusive.
Sie bezahlen die geschuldete MWST direkt an die ESTV. Wir stellen eine Zahlungsübersicht und Fristenhinweise für jede Periode bereit.
Zwei klar definierte Leistungen: eine einmalige Registrierungsgebühr und eine jährliche Fiskaldomizilierung, getrennt von jeder MWST-Abrechnung abgerechnet. Die Honorare gelten für den Normalsatz (8,1%); komplexe Engagements mit mehreren Steuersätzen werden auf Anfrage offeriert.
einmalige Registrierungsgebühr
pro Jahr — Fiskaldomizilierung
pro Abrechnung — Normalsatz 8,1%
Jedes ausländische Unternehmen, dessen weltweiter Umsatz CHF 100.000 übersteigt und das steuerpflichtige Leistungen auf Schweizer Staatsgebiet erbringt, muss sich registrieren. Die Schwelle gilt global — nicht nur für den Schweizer Anteil.
Der Fiskalvertreter handelt nach Art. 67 MWSTG als offizieller administrativer Ansprechpartner der ESTV. Er haftet nicht für die geschuldete MWST: Das vertretene Unternehmen bleibt allein gegenüber der ESTV steuerpflichtig. Die Rolle ist formell und administrativer Natur.
Nach Einreichung des vollständigen Dossiers erteilt die ESTV die MWST-Nummer in der Regel innert 4 bis 8 Wochen. Wir verfolgen den Antrag proaktiv und informieren Sie umgehend, sobald die Nummer vorliegt.
Die ESTV verlangt von ausländischen Unternehmen in der Regel eine Bankgarantie als Sicherheit für MWST-Verpflichtungen. Die Höhe richtet sich nach der geschätzten jährlichen MWST-Schuld in der Schweiz. VatFlow koordiniert diesen Prozess mit Ihrer Bank und der ESTV.
Es gibt kein Kundenportal. Sie erhalten beim Onboarding einen persönlichen Referenzcode. Pro Abrechnungsperiode senden Sie Ihren Buchhaltungsexport per E-Mail mit diesem Code. Wir bestätigen den Empfang, erstellen die Abrechnung und senden Ihnen die Zahlungsdetails. Einfach, nachvollziehbar, auditierbar.
Ja. Das Mandat sieht eine 30-tägige Kündigungsfrist zum Ende jeder Abrechnungsperiode vor. Bei Kündigung erstellen wir ein vollständiges Übergabedossier mit allen Abrechnungen und ESTV-Unterlagen.
Wir arbeiten auf Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch. Alle Abrechnungen werden bei der ESTV in der entsprechenden Schweizer Amtssprache eingereicht.